Vorschriften, Zulassung, TÜV

Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung vom 15.04.2005

Neue Zulassungbestimmungen ab 15.04.2005

Seit dem 15.04.2005 ist die Änderungen der Bayerischen Schifffahrtsordnung inkraft. Diese Änderungen schränkt zwar die TÜV-Untersuchungspflicht für Sportboote ein, binden aber den Sportschiffer stärker in die Verantwortung für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ein. Verstöße werden wie bisher geahndet.

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Untersuchung von privaten Sportbooten durch den TÜV wurde erheblich gelockert. Details können unter www.bootsport.info, der sehr informativen Seite von Herrn Horst Kleemeier im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, nachgelesen werden.

Zusammenfassend stellt sich die neue Situation so dar:

Genehmigungs-, Untersuchungs- und Kennzeichnungspflicht von privaten Sportbooten auf den bayerischen Gewässern
 :
Pflicht
 
Bootstyp
§3 SchO:
Genehmigungspflicht
§ 19 SchO:
Untersuchungs- und Zulassungspflicht
§ 29 SchO:
Kennzeichnungspflicht
Motorboote mit Verbrennungsmotor Ja (immer) Ja (immer) Ja (immer)
Elektromotorboote Ja (immer) Nein (nie) Ja (immer)
Segelboote
· länger als 9,20 Meter
oder
· mit Hilfsmotor über 4 kW
oder
· mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen
mit Zweitakt-Hilfsmotor
· mit Hilfsmotor jeglicher Art
oder
· mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen

Zum Thema TÜV erscheint in der Süddeutschen Zeitung vom 6.04.05 dieser Artikel:

SZ-Artikel vom 6.04.05 "Neue Regeln für den Boots-TÜV"

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Vorschriften

Das junge Forum für die Sportschifffahrt in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie informiert über Vorschriften und enthält interessante Links zu WaSchPo, TÜV und Verbände.

Zulassung

Am 1. Januar 2005 tritt für Sportboote eine neue Zulassungsverordnung in Kraft, die geregelt wird von

- der Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote, veröffentlicht im Amtsblatt L 214/18 am 26.8.2003 (PDF-Datei, ca. 260 kB). Es legt den EU-weiten Rahmen für die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht fest und beinhaltet
* den Geltungsbereich - welche Boote betroffen sind
* das Inverkehrbringen
* die Zulassungsbestimmungen bzw. die einzuhaltenden Grenzwerte
* die Anforderungen und die Ausrüstung

- der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten - 10. GPSGV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr. 35, S.1605 - 1607 (PDF-Datei, ca. 88 kB) am 14.Juli 2004. Sie ist die Umsetzung obiger EU-Richtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Wesentlich an den Bestimmungen ist, dass sich die Gültigkeit der darin festgelegten Grenzwerte und Auflagen nur auf Neuzulassungen erstreckt und sie in erster Linie für die Hersteller von Sportbooten von Bedeutung sind.

Diese Angaben werden ohne Gewähr für Richtigkeit und Aktualität widergegeben. Stand 2010.