Vorschriften, Zulassung, TÜV Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung vom 15.04.2005 Neue Zulassungbestimmungen ab 15.04.2005 Seit dem 15.04.2005 ist die Änderungen der Bayerischen Schifffahrtsordnung inkraft. Diese Änderungen schränkt zwar die TÜV-Untersuchungspflicht für Sportboote ein, binden aber den Sportschiffer stärker in die Verantwortung für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ein. Verstöße werden wie bisher geahndet. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Untersuchung von privaten Sportbooten durch den TÜV wurde erheblich gelockert. Details können unter www.bootsport.info, der sehr informativen Seite von Herrn Horst Kleemeier im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, nachgelesen werden. Zusammenfassend stellt sich die neue Situation so dar: Genehmigungs-, Untersuchungs- und Kennzeichnungspflicht von
privaten Sportbooten auf den bayerischen Gewässern
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Zum Thema TÜV erscheint in der Süddeutschen Zeitung vom 6.04.05 dieser Artikel: Vorschriften Das junge Forum für die Sportschifffahrt in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie informiert über Vorschriften und enthält interessante Links zu WaSchPo, TÜV und Verbände. Zulassung Am 1. Januar 2005 tritt für Sportboote eine neue Zulassungsverordnung in Kraft, die geregelt wird von - der Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote,
veröffentlicht im Amtsblatt
L 214/18 am 26.8.2003 (PDF-Datei, ca. 260 kB).
Es legt den EU-weiten Rahmen für die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales
Recht fest und beinhaltet
- der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten - 10. GPSGV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2004 Teil 1 Nr. 35, S.1605 - 1607 (PDF-Datei, ca. 88 kB) am 14.Juli 2004. Sie ist die Umsetzung obiger EU-Richtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Wesentlich an den Bestimmungen ist, dass sich die Gültigkeit der darin festgelegten Grenzwerte und Auflagen nur auf Neuzulassungen erstreckt und sie in erster Linie für die Hersteller von Sportbooten von Bedeutung sind. Diese Angaben werden ohne Gewähr für Richtigkeit und Aktualität widergegeben. Stand 2010. © 2003 - 2018 Seglervereinigung Unterhochstätt e.V. ·
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